Steuerersparnis durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

von Redaktion am 26. Oktober 2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute können wir Ihnen eine aktuelle Steuerersparnismöglichkeit aufzeigen.

Ab 2010 können Sie grundsätzlich Kranken- und Pflegeversicherungen in voller Höhe von der Steuer absetzen.

Jedoch wirken sich Selbstbehalte, Komfortleistungen (z.B. Einzelbettzimmer), Beitragsrückerstattungen, Beitragserstattungen und Krankengelder reduzieren auf den abzugfähigen Betrag aus.

Durch geschickte Vertragsgestaltung können Sie diese Möglichkeit nutzen.

Es ist wichtig sich jetzt zu informieren um die notwendigen Umstellung rechtzeitig vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Kanzlei Dr. Sauren

PS: Gerne überprüfen wir Ihre persönliche Situation gegen einen Gebühr von 90,- € + Mehrwertsteuer.

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